Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz mit drei Maßnahmen beschlossen
Mit drei Maßnahmen im Steuerrecht will die Regierungskoalition weitere steuerliche Entlastung und Konjunkturanreize in der Corona-Krise schaffen.
Steuererklärungsfrist für 2019 wird um sechs Monate verlängert
Für vom Steuerberater erstellte Steuererklärungen für 2019 wird die Abgabefrist um sechs Monate verlängert, auch wenn im Handelsrecht keine korrespondierende Verlängerung der Offenlegungs- oder Hinterlegungsfrist für Jahresabschlüsse erfolgt.
Verlängerung der steuerlichen Maß­nah­men aufgrund der Corona-Krise
Für die unmittelbar von der Corona-Krise betroffenen Steuerzahler wird die Finanzverwaltung auch im neuen Jahr noch Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen gewähren.
Steuerstundungen für Unternehmen in der Pandemie
Die Bundesregierung will mit den Ländern noch über eine Verlängerung der Steuerstundungsregelungen aufgrund der Corona-Krise über das Jahresende 2020 hinaus beraten.
Steuereinnahmen bleiben stabil
Die Herbst-Steuerschätzung bestätigt im Wesentlichen die Ergebnisse der Frühjahrssteuerschätzung, womit sich das Steueraufkommen nach dem massiven Einbruch im Frühjahr nun stabilisiert hat.

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