Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Für Spenden und Hilfsleistungen zugunsten der Erdbebenopfer gelten verschiedene Erleichterungen bei Abzugsmöglichkeiten und steuerlichen Nachweispflichten.
Der Fiskus stellt den Steuerzahlern ein neues Hilfsmittel zur Erfassung, Sammlung und Sortierung von Belegen zur Vorbereitung der Steuererklärung zur Verfügung.
Auf Steuern, für die nach den Billigkeitsregelungen während der Corona-Pandemie ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hätte, können keine Nachzahlungszinsen erhoben werden.
Erfolgt an mehreren aufeinanderfolgenden Werktagen planmäßig keine Zustellung, dann entfällt auch die Zugangsvermutung für Steuerbescheide innerhalb einer Drei-Tages-Frist.
Trotz Auslaufens des Solidarpakts II ist der Solidaritätszuschlag auch 2020 und 2021 nocht gerechtfertigt und damit verfassungskonform.
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