Internet und Telekommunikation
Verhält sich der Kunde eines Internetproviders rechtswidrig, insbesondere wettbewerbswidrig, so haftet der Provider nur im Falle einer Einwirkungsmöglichkeit auf den Kunden.
Das Risiko des Missbrauchs einer Kreditkarte trägt nicht die Kreditkartenorganisation, sondern der Händler.
Der Betreiber einer Homepage ist zu regelmäßigen inhaltlichen Überprüfung des von ihm bereitgestellten Gästebuchs verpflichtet.
Bei Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte müssen Nachbarn den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage dulden.
Ein spanischer Unternehmer nutzt das Internet und eine Gesetzeslücke, um Tabakwaren günstiger anzubieten.
Übersicht -
Eine Seite zurück