Erbschaft und Schenkung
Die Reform der Erbschaftsteuer ist wegen noch offener Streitfragen auf den Herbst vertagt worden.
Mit der Erbrechtsreform sollen vor allem die Pflichtteilsansprüche neu geregelt werden, aber auch Verjährungsfristen im Erbrecht und die Berücksichtigung von Pflegeleistungen.
Erst der Zufluss von Vermögen, über das der Beschenkte frei verfügen kann, stellt eine Schenkung dar.
Erben können in Zukunft nicht mehr einen nicht ausgenutzten Verlustabzug bei ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Die Kosten für einen Streit um die Erbschaftsteuer können nicht als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden.
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