Erbschaft und Schenkung
Nach mehrjährigen Beratungen ist rund ein halbes Jahr nach der Erbschaftsteuerreform nun auch die Reform des Erbrechts abgeschlossen.
Vom Bundesfinanzministerium kommen einige Klarstellungen zur Steuerbegünstigung von Spenden und Zuwendungen an Stiftungen nach neuem Recht.
Die Finanzverwaltung erkennt atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen nun doch wieder als steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen an.
Wegen der Möglichkeit zur rückwirkenden Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts hat das Bundesfinanzministerium nun den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren in den Jahren 2007 und 2008 veröffentlicht.
Ein Erbe kann nicht den unverbrauchten Teil einer Großspende des Erblassers in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen.
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