Erbschaft und Schenkung
Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht setzt die Finanzverwaltung die Erbschaftsteuer für alle Schenkungen und Erbfälle seit dem 1. Januar 2009 in vollem Umfang nur noch vorläufig fest.
Wenn sich der Schenker zusammen mit dem Nießbrauch auch das Stimmrecht vorbehält, ist die Schenkung eines Firmenanteils nicht als Betriebsvermögen begünstigt.
Die Begünstigung für zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien gibt es nur, wenn schon der Erblasser eine konkrete Vermietungsabsicht hatte und mit deren Umsetzung begonnen hat.
Mit einem neuen Steueränderungsgesetz will die Bundesregierung vor allem verschiedenen Änderungswünschen der Länder Rechnung tragen, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Zur Neuregelung der Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer sind jetzt erste Details bekannt.
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