Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Nach der Ablehnung einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ist die Zinsbesteuerung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Nach einer geänderten Rechtsprechung bestehen jetzt Steuerrisiken bei einer Vermögensumschichtung nach einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen.
Ab dem 1. Januar 2004 erhalten alle Versicherten jährlich eine schriftliche Renteninformation, die über bisherige Beitragszahlungen und zu erwartende Rentenansprüche Auskunft gibt.
Im Streit mit der Schweiz und anderen Staaten mit geringer oder keiner Besteuerung von Zinsen hat der EU-Finanzministerrat nun eine Einigung erreicht.
Auch Gewinne aus Investmentfonds werden von der generellen Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne erfasst und über Kontrollmitteilungen an die Finanzverwaltung gemeldet.
Übersicht -
Eine Seite zurück