Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.
Erneut hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass er das Alterseinkünftegesetz für verfassungsgemäß hält.
Während der Ankauf der Steuerdaten bereits zu zahlreichen Strafverfahren geführt hat, mehren sich die Forderungen nach einer Abschaffung der Straffreiheit bei Selbstanzeigen.
Nur weil der Anlageprosket in seiner Ertragsplanung zeitlich befristet ist, darf das Finanzamt nicht automatisch auch von einer befristeten Beteiligung ausgehen.
Ein Strategieentgelt für den Vermögensverwalter zählt nicht zu den Werbungskosten, sondern erhöht die Anschaffungskosten der Kapitalanlage.
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