Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Die Verlustbescheinigung für dieses Jahr muss bei der Bank bis zum 15. Dezember beantragt werden.
Jetzt gilt das Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch mit Liechtenstein, das dem Fiskus bei Bedarf Zugriffsrecht auf Liechtensteiner Bankinformationen gibt.
Nachdem Nachzahlungszinsen nicht steuerlich abzugsfähig sind, hält der Bundesfinanzhof auch Erstattungszinsen für steuerfrei.
Die Geschädigten kommen bei der Besteuerung von Scheinrenditen nun einigermaßen glimpflich davon.
Die Finanzämter können mangels geeigneter Software nach wie vor einen Teil der Steuererklärungen noch nicht bearbeiten.
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