Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Die Zinsen für ein Darlehen durch eine dem GmbH-Gesellschafter nahe stehende Person unterliegen dem Regelsteuersatz und nicht der Abgeltungsteuer.
Um das neue Abkommen mit Deutschland nicht zu gefährden und selbst auf der Garantiezahlung für hinterzogenen Steuern sitzen zu bleiben, weigern sich nun viele Schweizer Banken, Bargeld an deutsche Anleger auszuzahlen.
Auch Rentennachzahlungen für Zeiträume vor 2005 fallen unter die höhere Besteuerung des Alterseinkünftegesetzes.
Ab 2013 garantiert das Abkommen mit der Schweiz eine Abgeltungsteuer auf alle deutschen Kapitalanlagen.
Das Finanzamt darf auch auf Grundlage der angekauften Bankdaten die Kapitalerträge eines dort gelisteten Bankkunden schätzen.
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