Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt neben reduzierten Steuersätzen auch Änderungen, die speziell Ehepaare und Kinder betreffen.
Eltern müssen die Höhe des Kindergeldanspruchs jetzt nur noch in Sonderfällen angeben.
Die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes gehört nicht zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen.
Das Kindergeld kann auch direkt an das Kind ausgezahlt werden.
Eine Geldschenkung mit Zweckbestimmung kann nicht zu den Bezügen Ihrer Kinder gerechnet werden.
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