Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Auch wenn Ehepartner die getrennte Veranlagung beantragen, kann das Finanzamt die zumutbare Belastung auf der Grundlage des gemeinsamen Einkommens berechnen.
Entlastungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden wie geplant umgesetzt.
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes plant die Koalition nun auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmer.
Als außergewöhnliche Belastungen kommen auch die Aufwendungen für ein behindertes Kind in Frage, wenn ihm die Verwertung seines einzigen Vermögensgegenstandes nicht zumutbar ist.
Sind die Eltern ebenfalls noch in der Familienversicherung, kann nun auch das Enkelkind beitragsfrei mitversichert werden.
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