Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Die Prüfungsvorbereitung gilt als Berufsausbildung, sodass Eltern für diesen Zeitraum Anspruch auf Kindergeld haben.
Eine 2009 neu eingeführte Steuerbefreiungsvorschrift will die Finanzverwaltung nun auch für noch offene Fälle früherer Veranlagungszeiträume anwenden.
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Fallbeilregelung beim Kindergeld wurde vom Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Auch wenn ein Kind besonders schnell seinen Schulabschluss macht, haben seine Eltern erst ab dessen Volljährigkeit Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag.
Entlastungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden wie geplant umgesetzt.
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