Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Wahl der getrennten Veranlagung als Gestaltungsmissbrauch
Auch wenn eine getrennte Veranlagung zur Folge hat, dass das Finanzamt beim insolventen Ehegatten die Steuernachforderung nicht realisieren kann, ist die Wahl der getrennten Veranlagung nicht immer ein Gestaltungsmissbrauch.
Behinderten-Pauschbetrag bei getrennter Veranlagung
Bei einer getrennten Veranlagung ist der Behinderten-Pauschbetrag zwingend auf beide Eltern aufzuteilen, selbst wenn die Eltern die vollständige Übertragung auf ein Elternteil beantragt haben.
Au-pair-Aufenthalt als Berufsausbildung
Damit ein Au-pair-Aufenthalt als kindergeldunschädliche Berufsausbildung gilt, muss der Aufenthalt von einem umfassenden Sprachunterricht begleitet sein.
Nutzung eines Dienstwagens durch den Ehegatten
Auch die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten zählt als Privatnutzung, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Besuchsfahrten zu den Kindern sind Kosten der Lebensführung
Kosten für Besuchsfahrten zu den getrennt lebenden Kindern sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

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