Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Auch für Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen gilt eine zumutbare Eigenbelastung, wenn sie steuerlich abgezogen werden sollen.
Nach dem der Streit um das Jahressteuergesetz 2013 zwischen Regierung und Opposition Mitte Dezember im Eklat geendet ist, ist die Zukunft des Gesetzes unsicherer denn je.
Zwar kommt auch ein Treppenlift steuerlich als außergewöhnliche Belastung in Frage, aber wie bei anderen medizinischen Hilfsmitteln nur dann, wenn vor der Installation ein amtsärztliches Attest eingeholt wurde.
Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.
Nach einigem Hin und Her ist die schon immer ungeliebte Praxisgebühr jetzt wieder abgeschafft worden.
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