Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Studienkosten der Kinder sind grundsätzlich zumindest teilweise privat veranlasst und daher auch bei einer Verpflichtung zum Unternehmenseintritt nach Studienabschluss nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats mit verschiedenen Änderungswünschen vor.
Das Niedersächsische Finanzgericht sieht gleich eine ganze Reihe von Gründen, warum der Kinderfreibetrag zumindest im Jahr 2014 zu niedrig und damit verfassungswidrig war.
Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen die Anrechnung einer zumutbaren Belastung beim Abzug von Krankheitskosten abgewiesen.
Der Bundesfinanzhof hat gegen die Finanzverwaltung entschieden, dass auch die Betreuung von Haustieren eine haushaltsnahe Dienstleistung sein kann.
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