Einkommensteuer - Immobilien
Professionelle Handwerksarbeit ist keine haushaltsnahe Dienstleistung, sondern nur solche Tätigkeiten, die normalerweise auch von den Mitgliedern des Haushalts erledigt werden können.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann ein Drittaufwand nur bei einem abgekürzten Zahlungsweg, nicht aber bei einem abgekürzten Vertragsweg geltend gemacht werden.
Die Kosten für die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft sind keine außergewöhnliche Belastung.
Schätzungen von Bodenrichtwerten sind allein Sache der Gutachterausschüsse.
Schuldzinsen können auch noch nach Aufgabe der Vermietertätigkeit Werbungskosten sein.
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