Einkommensteuer - Immobilien
In einem neuen Schreiben ergänzt das Bundesfinanzministerium die Regelungen zum steuerlichen Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Die Aufteilung eines Großraumbüros in mehrere Einzelbüros ist sofort abiehbarer Erhaltungsaufwand.
Nach der teilweisen Veräußerung einer kreditfinanzierten Immobilie können die Zinsen nur noch anteilig zum verbleibenden Restanteil abgezogen werden.
Ein Erschließungsentgelt ist nicht Teil des eigentlichen Kaufpreises und damit auch nicht grunderwerbsteuerpflichtig.
Laufzeit, Rückzahlbarkeit und gestellte Sicherheiten sind wesentliche Kriterien für einen Fremdvergleich.
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