Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassen
Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen.
Maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.
Abzug von Ausbildungskosten auf Umwegen
Ein teures Studium oder eine kostspielige Ausbildung zum Pilot lässt sich dank neuer Urteile zumindest auf Umwegen in voller Höhe steuerlich geltend machen.
Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
Die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist noch kein Anscheinsbeweis für eine weitergehende Privatnutzung.
Bürgschaftsleistung als Werbungskosten
Auch eine geplante Beteiligung an der Gesellschaft verhindert nicht, dass eine Bürgschaftsleistung bei den Werbungskosten abziehbar ist.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück