Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die auf die volle Abziehbarkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzielt.
Eine rückwirkende Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun auch Software, Smartphones und Tablet-PCs steuerfrei überlassen können.
Eine ganze Reihe von Behörden und Institutionen melden automatisch Daten über die Steuerzahler an das Finanzamt.
Wenn es der Bundesregierung gelingt, ihren Gesetzentwurf auch im Bundesrat durchzusetzen, werden in den nächsten beiden Jahren jeweils das steuerfreie Existenzminimum angehoben und der Tarifverlauf entsprechend angepasst.
Die Frage nach dem Werbungskostenabzug für einen nur teilweise als Arbeitszimmer genutzten Raum bleibt weiter umstritten.
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