Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Überschreitet die Zuzahlung für einen Dienstwagen den privaten Nutzungsvorteil, ist der Überschussbetrag in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.
Die Länder haben jetzt einen neuen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Der Nutzungsvorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens zählt auch zum unterhaltspflichtigen Einkommen.
Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und einen Minijob ausübt, muss aus dem Minijob-Lohn den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen.
Weil normale Kleidung schon durch das Existenzminimum abgegolten ist, kann kein anteiliger Abzug für die berufliche Nutzung vorgenommen werden.
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