Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und einen Ausgleich der kalten Inflation bei der Einkommensteuer.
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschalen und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten für 2016 und 2017 angehoben.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält eine Fahrzeit von einer Stunde pro Strecke für zumutbar und versagt daher den Werbungskostenabzug für eine doppelte Haushaltsführung.
Turnusmäßig sollen 2017 und 2018 verschiedene Steuerfreibeträge und das Kindergeld steigen. Außerdem erfolgt wieder ein Ausgleich der kalten Progression.
Ein nur per Raumteiler abgetrennter Arbeitsbereich in der eigenen Wohnung ist nicht steuerlich berücksichtigungsfähig.
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