Selbständige und Unternehmer
Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich noch aufgestockt werden kann.
Das Finanzgericht Münster hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke, weil sie auch bei Fremdfinanzierungen zu erheblichen Belastungen führen kann.
Wegen der verschiedenen Klagen gegen die Neufassung der Gewerbesteuer ergehen die Festsetzungen der Gewerbesteuermessbeträge nur noch vorläufig.
Auch Unternehmer können maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben und damit für Fahrten zu weiteren Tätigkeitsorten die vollen Fahrtkosten statt nur der Entfernungspauschale steuerlich geltend machen.
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