Selbständige und Unternehmer
Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Einkommensteuerzahler vollständig und weitere 6,5 % teilweise wegfallen.
Die Berechnung der Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte ist grundsätzlich betriebsbezogen durchzuführen.
Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung führt nicht zur Nachversteuerung bisher ermäßigt besteuerter thesaurierter Gewinne.
Für bestimmte Sachzuwendungen gelten Ausnahmen von der Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Geschenke.
Erst nach der Anschaffung oder Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts darf eine gebildete Reinvestitionsrücklage auf einen anderen Betrieb des Unternehmers übertragen werden.
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