Selbständige und Unternehmer
Fast alle Bundesländer gewähren eigenmächtig eine weitere Fristverlängerung von sechs Monaten für die Umrüstung elektronischer Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung.
Kleine und mittlere Unternehmen können ab 2020 eine steuerliche Forschungszulage von bis zu 1 Mio. Euro erhalten.
Bei der Prüfung, ob nicht abziehbare Schuldzinsen vorliegen, ist nicht der steuerliche, sondern der bilanzielle Gewinn entscheidend.
Inzwischen haben mehrere Bundesländer vorgeschlagen, die Nichtbeanstandungsregelung zur Umrüstung elektronischer Kassen um ein halbes Jahr zu verlängern.
Eine Versorgungsleistung, die nicht regelmäßig in der vereinbarten Höhe gezahlt wird, ist nicht als Sonderausgabe steuerlich abziehbar.
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