Selbständige und Unternehmer

Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2020
Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten.
Keine Hinzurechnung bei in Herstellungskosten enthaltener Miete
Mieten für angemietete Maschinen und Werkzeuge zur Herstellung von Wirtschaftsgütern unterliegen als Herstellungskosten nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.
Sofortabschreibung für Computer und Software
Die Abschreibungsdauer für Hard- und Software verkürzt das Bundesfinanzministerium ab 2021 auf 1 Jahr.
Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe III
Die Bundesregierung hat im Januar zahlreiche Verbesserungen für die Überbrückungshilfe III beschlossen, die dadurch noch mehr Betrieben offensteht und in vielen Fällen höher ausfällt.
Veränderungen beim Investitionsabzugsbetrag
Neben diversen Verbesserungen beim investitionsabzugsbetrag sind jetzt zwei Gestaltungsmodelle mit dem Abzugsbetrag gesetzlich ausgeschlossen.

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