Umsatzsteuer
Die bis zum 10. Januar gezahlte Umsatzsteuervorauszahlung kann bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung grundsätzlich dem Vorjahr zugerechnet werden, auch wenn der 10. Januar auf ein Wochenende fällt.
Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.
Aus den vom Arbeitgeber übernommenen Kosten für einen rein betrieblich veranlassten Umzug des Arbeitnehmers ist der Vorsteuerabzug möglich.
Ein Reiseveranstalter kann sich für aus dem EU-Ausland bezogene Reisevorleistungen auf das günstigere EU-Recht berufen.
Ob Leistungen eines Sportvereins gegen gesondertes Entgelt umsatzsteuerfrei sind, lässt der Bundesfinanzhof vom Europäischen Gerichtshof prüfen.
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