GmbH-Ratgeber
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit einen GmbH-Geschäftsführer nicht von der Pflicht, die Lohnsteuer ans Finanzamt abzuführen.
In einem Verfahren über das Recht der Finanzverwaltung, das Mindestpensionsalter für Pensionsrückstellungen zu diktieren, hat das Finanzamt jetzt seine Revision zurückgenommen.
Für das neue Kirchensteuerabzugsverfahren auf Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften müssen sich die Gesellschaften schon jetzt registrieren lassen.
Auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Anteil von fast 50 % kann sozialversicherungspflichtig sein, wenn der Anstellungsvertrag typische Arbeitnehmerrechte vorsieht.
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