Personal, Arbeit und Soziales
Die Reinigung der Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber bezahlen, die Kleidung selbst meist der Arbeitnehmer.
Lohnzusatzkosten spielen eine wesentliche Rolle bei der Berechnung der Kostenbelastung durch Lohnzahlungen.
Ohne explizite Regelung im Arbeitsvertrag dürfen Mitarbeiter einen Firmenwagen auch währen der Mutterschutzfrist oder anderen Urlaubszeiten weiter nutzen.
Im wesentlichen gelten nur für minderjährige Azubis zusätzliche Freizeitregelungen, wenn Berufsschulunterricht stattfindet.
Werden wesentliche Arbeitsbedingungen nicht im Arbeitsvertrag festgehalten, dann kann das Problemen bei der Beweisführung zur Folge haben.
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