Personal, Arbeit und Soziales
Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen können noch für bis zum 31. Mai 2005 endende Zeiträume in Papierform abgegeben werden.
Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, Sozialbeiträge ab dem nächsten Jahr zeitgleich mit dem Lohn abzuführen.
Soll ein Arbeitsverhältnis bis zur Erreichung eines bestimmten Ziels befristet werden, muss der Zweck ausdrücklich im Arbeitsvertrag genannt sein.
Die Anrechnung der auf den Arbeitnehmer abgewälzten pauschalisierten Lohnsteuer auf die Einkommensteuer ist nicht möglich.
Wenn der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, kann man auch davon ausgehen, dass er die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wollte und somit auch veranlasst hat.
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