Personal, Arbeit und Soziales
Es macht nach den steuerlichen Regelungen einen erheblichen Unterschied, ob ein Warengutschein beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten einzulösen ist.
Der Arbeitgeber kann Verwarnungsgelder seiner Mitarbeiter bezahlen - allerdings nur, wenn das im ganz überwiegend betrieblichen Interesse ist.
Durch die Umwandlung von Arbeitslohn in Reisekosten können Höherverdienende Lohnsteuer sparen.
Ferienjobs mit einer Dauer von weniger als 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr sind unabhängig von der Lohnhöhe sozialversicherungsfrei.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Nichtanwendungserlass zugunsten der Arbeitnehmer erlassen: Die Drei-Monats-Frist gilt 2005 noch nicht.
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