Personal, Arbeit und Soziales
Die Möglichkeit zur kostengünstigen Unfallversicherung von Vereinsmitgliedern wird deutlich ausgeweitet.
Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 finden sich auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine ganze Reihe an Änderungen.
Schwarzarbeit bedeutet immer eine vorsätzliche Nichzahlung der Sozialversicherungsbeiträge, womit grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt.
Die voraussichtlichen Sachbezugswerte für 2009 steigen gegenüber 2008 um rund 3 %.
Die bisherigen Papierbescheinigungen beim Antrag auf Sozialleistungen sollen ab 2010 schrittweise durch einen Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) ersetzt werden.
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