Personal, Arbeit und Soziales
Das Finanzamt darf nicht für privat veranlasste Zuwendungen an Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter eine Steuerpauschalierung einfordern.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert und wertet die Übernahme von Bußgeldern jetzt grundsätzlich als Arbeitslohn.
Irrt sich das Finanzamt bei einer Anrufungsauskunft, darf es die entgangene Steuer nicht beim Arbeitnehmer einkassieren.
Das Bundesfinanzministerium hat einen ersten Entwurf für eine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil aus der Privatnutzung von Elektrodienstwagen vorgelegt.
Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen.
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