Personal, Arbeit und Soziales
Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
Im neuen Jahr ändern sich nur die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft, während die Werte für Verpflegung wegen der niedrigen Inflation unverändert bleiben.
Neben der Einführung des Mindestlohns müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Jahreswechsel noch auf zahlreiche weitere Änderungen einstellen.
In der Anhörung zum Zollkodexanpassungsgesetz gab es einhellige Kritik an den geplanten Änderungen bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen.
Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
Übersicht -
Eine Seite zurück