| kanzlei | |
| fachgebiete | |
| links | |
| aktuelles | |
| kontakt |
![]() Besuchsfahrten zu Kindern sind keine außergewöhnliche BelastungBesuchsfahrten zum anderen Elternteil, bei dem das Kind lebt, sind bereits durch den Familienleistungsausgleich - also Kindergeld und die Steuerfreibeträge - abgegolten.Ein Vater wollte die Kosten für Besuchsfahrten zu seiner Tochter als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat ihm nun einen Strich durch die Rechnung gemacht: Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Kind sind typische Aufwendungen der Lebensführung, die durch den Familienleistungsausgleich abgegolten sind, meint das Gericht. Sie sind daher nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Übersicht - Eine Seite zurück copyright kandzia mayr 2008 . impressum . sitemap |