Selbständige und Unternehmer
Der Übergang von der Einkünfteerzielungsabsicht zur Liebhaberei führt nicht sofort zu einer steuerpflichtigen Betriebsaufgabe, sondern wird erst dann anteilig besteuert, wenn der Betrieb tatsächlich aufgegeben oder verkauft wird.
Per Gesetz möchte der Bundesrat gegen Steuergestaltungen vorgehen, die über Lizenzmodelle die Nutzung niedriger Hebesätze in einem anderen Ort zum Ziel haben.
Ein Investitionsabzugsbetrag für eine bereits durchgeführte Investition kann auch noch nachträglich zur Gewinnglättung geltend gemacht werden.
Eine Leasingsonderzahlung kann zwar in der Regel sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden. Bei einer späteren Nutzungsänderung ist aber eine Korrektur notwendig.
Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz aus dem Sommer 2015 enthält wichtige Änderungen bei der Bilanzierung, die für den Jahresabschluss 2016 erstmals verbindlich anzuwenden sind.
Eines der umfangreichsten Steueränderungsgesetze des Jahres 2016 bringt zum Jahreswechsel viele Änderungen, die aber hauptsächliche multinationale Konzerne und andere grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen.
Für Selbständige und Unternehmer hat der Jahreswechsel diesmal vergleichsweise wenige, aber dafür bedeutsame Änderungen mit sich gebracht.
Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag ergehen in Hinsicht auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nun endgültig.
Die Steuerpauschalierung für Sachzuwendungen kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jederzeit rückgängig gemacht werden.
Die Finanzverwaltung gibt Hinweise zur Abfärbung gewerblicher Einkünfte auf die Tätigkeit als Arzt, insbesondere bei der integrierten Versorgung in Gemeinschaftspraxen.
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