Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
Die Finanzämter nehmen künftig keinen Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag mehr in neue Steuerbescheide auf.
Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
Nur in besonderen Fällen setzt der Erlass von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen voraus, dass auch beim Finanzgericht ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wurde.
Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
Die Mitteilung über eine ergebinslose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt und damit nicht mit dem Einspruch oder einer Klage anfechtbar, wenn die Steuerbescheide doch noch nachträglich geändert werden sollen.
Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
Vor allem aufgrund inzwischen beschlossener Steuererleichterungen prognostizieren die Steuerschätzer in ihrer Frühjahresschätzung einen deutlichen Rückgang des Steueraufkommens.
Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
Durch KI sollen die meisten einfache Fälle automatisiert veranlagt werden und damit dem Finanzamt mehr Zeit für komplexe Steuerfälle geben.
Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
Nachdem die Niedrigzinsphase inzwischen zumindest teilweise wieder vorbei ist, sind Säumniszuschläge zumindest ab 2022 nicht aufgrund ihrer Höhe verfassungswidrig.
Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.
Reguläre Abgabefristen für Steuererklärungen gelten wieder
Die pandemiebedingt verlängerten Abgabefristen für Steuererklärungen laufen nach und nach aus. Bei einer Selbstabgabe gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 wieder die reguläre Abgabefrist.
Aussetzung der Vollziehung bei Aussetzungszinsen
Für Aussetzungszinsen kommt zumindest eine teilweise Aussetzung der Vollziehung in Frage, bis abschließend geklärt ist, ob deren Höhe verfassungskonform ist.
Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden
Stellt das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung fest, dass Aufzeichnungspflichten verletzt wurden, kann es auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide noch ändern.

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