|
Besteuerung von FinanzinnovationenDas Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung von Finanzinnovationen Stellung genommen.Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) in der letzten Zeit mehrere Urteile zur Besteuerung von Finanzinnovationen gefällt hat, hat das Bundesfinanzministerium nun zur allgemeinen Anwendung dieser Rechtsprechung Stellung genommen:
Da es am Markt zahlreiche Floatervarianten gibt, bei denen - anders als im vom BFH entschiedenen Fall - eine Trennung zwischen Ertrags- und Vermögensebene nicht oder nur mit größerem Aufwand möglich ist, werden diese weiterhin als Finanzinnovationen eingestuft. Dasselbe gilt für Down-Rating-Anleihen. Damit nimmt die Finanzverwaltung eine erhebliche Einschränkung der für den Steuerzahler positiven BFH-Rechtsprechung vor. Eine Seite zurück |