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Vorsteuer auf GeschäftsreisenSeit dem 1. April 1999 kann nach dem Gesetz kein Vorsteuerabzug aus Reisekosten geltend gemacht werden. Jetzt zeichnet sich eine Änderung ab.Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Finanzgerichts Hamburg ist die Finanzverwaltung gezwungen worden, ihren Standpunkt zum Vorsteuerabzug aus Reisekosten zu überdenken. Der Vorsteuerabzug ist zwar nicht generell wieder eingeführt worden, doch in folgenden Fällen gewährt die Finanzverwaltung Aussetzung der Vollziehung, d.h. die betroffenen Unternehmen müssen zunächst nicht die höhere Umsatzsteuer zahlen. Achten Sie aber darauf, dass Sie in einer Anlage zu der Umsatzsteuervoranmeldung sowie zu der Umsatzsteuerjahreserklärung mitteilen, inwieweit Sie von der nachfolgenden Regelung Gebrauch machen.
Sie sehen, das Sammeln von Belegen lohnt sich wieder. Dies steht jedoch in einem strikten Gegensatz zu der mit dem Ansatz von Pauschalen bezweckten Vereinfachung. Unproblematisch dürfte es jedoch sein, die Mitarbeiter anzuhalten, dass die Übernachtungsrechnungen auf den Namen des Unternehmens ausgestellt werden. Eine Seite zurück |