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Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und KindernEin Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und Kindern muss einem Fremdvergleich standhalten.Das Arbeitsverhältnis eines Jurastudenten in der Anwaltskanzlei seines Vaters hält einem Fremdvergleich nicht stand, wenn der Sohn neben einem monatlichen Festgehalt
Daran ändert sich auch dann nichts, wenn der Vater mit einem weiteren familienfremden Studenten eine vergleichbare Vereinbarung getroffen hatte, die jedoch bereits nach wenigen Monaten einvernehmlich wieder gelöst wurde. Das Scheitern des Fremdvergleichs führt dazu, dass die aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Sohn resultierenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden können. Eine Seite zurück |