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Sachbezugswerte für 2026Die Sachbezugswerte für freie Unterkunft und unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten werden auch 2026 wieder an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.Der Bundesrat hat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2026 beschlossen. Dabei werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreise vom Juni 2024 bis Juni 2025 angepasst. Für eine freie Unterkunft beträgt der Anstieg lediglich 1,2 %, bei Mahlzeiten dagegen 3,6 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2026 bundeseinheitlich
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