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Grundsteuerreform: Änderungen für die Land- und ForstwirtschaftLand- und forstwirtschaftliche Flächen werden bundeseinheitlich nach denselben Regelungen bewertet, die sich aber in bestimmten Punkten von den bisherigen Regelungen unterscheiden.Für die Land- und Forstwirtschaft wenden alle Länder die Regelungen des Bundesmodells an. Daraus ergeben sich im Vergleich zu bisher folgende Änderungen:
Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des Bewertungsgesetzes setzt weder eine Mindestgröße noch eine vollwertige land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung oder eine Selbstbewirtschaftung voraus. Auch einzelne, verpachtete genutzte Grundstücke können ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sein. Eine Seite zurück |