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Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit der BankMit der Einrichtung von Schlichtungsstellen lassen sich Streitigkeiten mit den Kreditinstituten günstiger klären als durch eine Klage vor einem ordentlichen Gericht.Bei Streitigkeiten mit der ausführenden Bank im Überweisungs-, Zahlungs- und Giroverkehr können die Beteiligten statt der ordentlichen Gerichte eine Schlichtungsstelle anrufen. Die Deutsche Bundesbank hat mit Genehmigung des Bundesjustizministers ihre Schlichtungsaufgaben auf den Bundesverband deutscher Banken übertragen. Kundenbeschwerden sind an den Ombudsmann beim Bundesverband deutscher BankenBurgstraße 2810178 Berlin zu richten. Für Beschwerden, die sich gegen eine Hypothekenbank richten und nicht Überweisungen betreffen, wird eine Kundenbeschwerdestelle beim Verband deutscher HypothekenbankenPostfach 08055410005 Berlin eingerichtet. Die Schlichtung ist kostengünstiger als eine Klage vor einem ordentlichen Gericht. Trotzdem ist mit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens die Möglichkeit einer Klage nicht ausgeschlossen, wenn die Beteiligten mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden sind. Eine Seite zurück |