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Widerrufsbelehrung gemäß FernabsatzgesetzLaut Fernabsatzgesetz ist es notwendig, dass der Verbraucher beim Kauf über das Internet über sein Widerrufs- und Rückgaberecht belehrt wird.Beim Kauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet muss der Verbraucher gemäß dem Fernabsatzgesetz über sein Widerrufs- und Rückgaberecht belehrt werden. Nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung würde ein Unterlassen der Belehrung sowohl zu einer Verbraucherbenachteiligung als auch zu einem Wettbewerbsverstoß in der Form eines Rechtsbruchs führen. Eine Seite zurück |