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Wechsel von der Istbesteuerung zur SollbesteuerungDer Wechsel zwischen Ist- und Sollbesteuerung ist nur möglich, solange der Umsatzsteuerjahresbescheid noch nicht bestandskräftig ist.Der Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung bei der Umsatzsteuer und umgekehrt ist formlos und rückwirkend zulässig. Allerdings ist ein rückwirkender Wechsel nur solange möglich, wie der jeweilige Umsatzsteuerjahresbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Eine Seite zurück |