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Beträge für Umzugskosten erhöhtSeit Anfang des Jahres sind die Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen erhöht.Die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen sind ab 1. Januar 2001 erhöht worden.
Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in § 6 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BUKG bezeichnete weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten um 452 DM. Eine Seite zurück |