|
Vermögensaufbau und AltersvorsorgeDas Land Brandenburg hat im Bundesrat eine Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer eingebracht.
Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vereinfacht radikal die Besteuerung von Investmentfonds für die Anleger und soll bei den Fonds europarechtliche Risiken und Steuergestaltungsmöglichkeiten eliminieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zur steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Verkauf und umittelbare Rückkauf von unentgeltlich erworbenen Aktienbezugsrechten ist ein Gestaltungsmissbrauch, der steuerlich nicht anerkannt wird.
Die größte Rentenerhöhung seit 23 Jahren bringt den Rentnern nicht nur mehr Geld, sondern bedeutet für viele Renter auch erstmals die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Der Wert von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds richtet sich nicht zwangsläufig nach dem Rücknahmepreis, wenn der Kurswert niedriger ist.
Eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung soll die Besteuerung von Investmentfonds für die Anleger radikal vereinfachen und bei den Fonds europarechtliche Risiken und Steuergestaltungsmöglichkeiten eliminieren.
Das Bundesfinanzministerium hat die Übergangsfrist für ausländische Investmentvermögen bis Ende 2017 verlängert, weil ohnehin eine Reform der Investmentbesteuerung vorgesehen ist.
Die Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.
Zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats mit verschiedenen Änderungswünschen vor.
Eine Seite zurück |