Fallbeilwirkung beim Kindergeld

Dass es beim Kindergeld keine Härtefallregelung für eine nur geringfügige Überschreitung des Jahresgrenzbetrags der Einkünfte des Kindes gibt, beschäftigt jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Zum Verdruss vieler Familien fällt das Kindergeld komplett weg, wenn die Einkünfte des Kindes den Jahresgrenzbetrag auch nur um einen Euro übersteigen. Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, oder ob nur eine anteilige Reduzierung erfolgen sollte, das muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Für die Betroffenen könnte sich daher ein Einspruch, verbunden mit einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens, lohnen - auch wenn der Bundesfinanzhof und die Finanzgerichte an der Fallbeilwirkung bis jetzt nichts auszusetzen haben.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter