Verfassungsbeschwerden gegen Kontenabfrage gescheitert

Die insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen die Kontenabfragen durch das Finanzamt und andere Behörden hat das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen abgewiesen.

Insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen die Kontenabfrage durch das Finanzamt und die Sozial- und Strafverfolgungsbehörden sind vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht sieht keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Kontenabfrage. Nur die Klage zweier Sozialleistungsempfänger hatte teilweise Erfolg: Beim Zugriff in sozialrechtlichen Angelegenheiten sei das Gesetz nicht hinreichend präzise und muss bis zum 31. Mai 2008 nachgebessert werden. Mindestens die Finanzämter dürfen aber weiterhin uneingeschränkten Gebrauch von der Kontenabfrage machen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter