Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichem Transport

Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Beförderung müssen buch- und belegmäßige Nachweise mit der UStIdNr. des Leistungsempfängers vorliegen.

Bei fehlenden buch- und belegmäßigen Nachweisen, wie Speditions- oder Frachtpapieren, aus denen sich eine innergemeinschaftliche Beförderung und die UStIdNr. des Leistungsempfängers ergeben, liegt keine nicht steuerbare innergemeinschaftliche Beförderung vor. Die als steuerfrei angeführten grenzüberschreitenden Beförderungen sind zu dokumentieren. Das bedeutet einen Nachweis durch Bücher oder Aufzeichnungen in Verbindung mit Belegen. Die Eintragungen müssen jeweils zeitnah, also fortlaufend und unmittelbar nach der Durchführung des jeweiligen Transports erfolgen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter