Vertragsstrafe aus einem Ausbildungsverhältnis

Auch die Vertragsstrafe aus einem Ausbildungsverhältnis können Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Zahlung einer in einem Ausbildungsverhältnis begründeten Vertragsstrafe zu Erwerbsaufwendungen, also Werbungskosten oder Betriebsausgaben, führen kann. Wenn Aufwendungen einen erwerbsbezogenen Veranlassungszusammenhang aufweisen, kommt es letztlich nicht mehr darauf an, ob diese Aufwendungen durch einen schon ausgeübten Beruf oder durch einen erstmals angestrebten neuen Beruf veranlasst worden sind.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter